Ihr Anspruch
Individuelle Unterstützung, die zu Ihnen passt
Als Ihre Alltagshelferinnen bieten wir Ihnen stundenweise Betreuung, die ganz auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt ist.
Ob Sie Unterstützung im Haushalt, bei Einkäufen oder einfach Gesellschaft wünschen– wir sind für Sie da.
Unter bestimmten Voraussetzungen sind unsere Leistungen für Sie kostenlos, da die Kranken-/Pflegekasse die Kosten erstatten kann.
Lesen Sie im Folgenden, welche Möglichkeiten es dafür geben kann:

Pflegegrad 1 - 5
Entlastungsbetrag
Alle Pflegebedürftigen mit den Pflegegraden 1 bis 5 haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag.
Seit dem 1. Januar 2025 beträgt dieser 131 € pro Monat (sprich insgesamt bis zu 1.572 Euro im Jahr).
Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen, z.B. zur Entlastung pflegender Angehöriger und Unterstützung des Alltags der Pflegebedürftigen.
Der Entlastungsbetrag kann angespart werden - wird er in einem Monat nicht (ganz) ausgeschöpft, wird dieser jeweils in die darauffolgenden Kalendermonate übertragen.
Der nicht genutzte Betrag verfällt immer am 30.06. des darauffolgenden Jahres.
Ab Pflegegrad 2
Entlastungsbudget, Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege
Für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 gilt folgendes:
Ab dem 1. Juli 2025 werden die bisherigen Budgets für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 € zusammengelegt. Dieses Budget kann flexibel für beide Leistungsarten genutzt werden.
Verhinderungspflege wird dann beantragt, wenn Ihre reguläre Pflegeperson (stundenweise) verhindert ist. Das Budget kann sowohl für den Pflegedienst, als auch für uns als Betreuungsdienst genutzt werden.
Umwandlung der Pflegesachleistungen:
Pflegesachleistungen werden oft für die Finanzierung des Pflegedienstes genutzt. Haben Sie keinen Pflegedienst oder schöpfen die Pflegesachleistungen nicht voll aus, können wir als Betreuungsdienst von der Umwandlungspauschale Gebrauch machen.
Dabei können wir bis zu 40% der Pflegesachleistungen umwandeln lassen, vorausgesetzt dieses Budget wurde noch nicht aufgebraucht.
Pflegegeld
Ihr Pflegegeld steht Ihnen grundsätzlich zur Finanzierung zur Verfügung. Vorher sollten die anderen, zuvor aufgeführten Möglichkeiten ausgeschöpft werden.
Pflegegrad | Pflegegeld |
|---|---|
Nach Operation, Entbindung o.Ä.
Ärztliche Bescheinigung:
Darüber hinaus besteht auch mit einer ärztlichen Bescheinigung die Möglichkeit, unsere Dienste z. B. während einer Schwangerschaft oder bei anderen kurzfristigen gesundheitlichen Einschränkungen in Anspruch zu nehmen.
Mit und ohne Pflegegrad
Selbstzahler
Unabhängig von einem Pflegegrad können Sie unsere Unterstützung selbstverständlich auch als Selbstzahler nutzen – ganz nach Ihren individuellen Bedürfnissen.
Ich freue mich darauf, Sie in Ihrem Alltag zu unterstützen
