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Ihr Anspruch

Individuelle Unterstützung, die zu Ihnen passt

Als Ihre Alltagshelferin biete ich Ihnen flexible, stundenweise Betreuung, die ganz auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt ist. Ob Sie Unterstützung im Haushalt, bei Einkäufen oder einfach Gesellschaft wünschen– ich bin für Sie da.

Unter bestimmten Voraussetzungen sind meine Leistungen für Sie kostenlos, da die Kranken-/Pflegekasse die Kosten erstatten kann. 

Lesen Sie im Folgenden, welche Möglichkeiten es dafür geben kann:

Paar mit Hund

Pflegegrad 1 - 5

Entlastungsbetrag 

Alle Pflegebedürftigen mit den Pflegegraden 1 bis 5 haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag. Seit dem 1. Januar 2025 beträgt dieser 131 € pro Monat. ​(sprich insgesamt bis zu 1.572 Euro im Jahr). Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen, z.B. zur Entlastung pflegender Angehöriger und Unterstützung des Alltags der Pflegebedürftigen Der Entlastungsbetrag kann angespart werden - wird er in einem Monat nicht (ganz) ausgeschöpft, wird dieser jeweils in die darauffolgenden Kalendermonate übertragen. Der nicht genutzte Betrag verfällt immer am 30.06. des darauffolgenden Jahres.

Ab Pflegegrad 2 

Entlastungsbudget, Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege

Für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 gilt folgendes: Ab dem 1. Juli 2025 werden die bisherigen Budgets für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 € zusammengelegt. Dieses Budget kann flexibel für beide Leistungsarten genutzt werden. ​ Verhinderungspflege: Ist Ihre reguläre Pflegeperson verhindert, können Sie die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen.  Kurzzeitpflege: Das Budget für die Kurzzeitpflege kann anteilig genutzt werden, sollten Sie das Budget für die Kurzzeitpflege nicht vollständig genutzt haben.

Umwandlung der Pflegesachleistungen: 

Wenn Sie mindestens Pflegegrad 2 haben, Pflegesachleistungen oder Pflegegeld beziehen, können Sie vom Umwandlungsanspruch Gebrauch machen. Dabei können Sie max. 40% der Pflegesachleistungen umwandeln lassen, vorausgesetzt dieses Budget wurde noch nicht aufgebraucht.

Pflegegeld

Ihr Pflegegeld steht Ihnen grundsätzlich zur Finanzierung zur Verfügung. Vorher sollten die anderen, zuvor aufgeführten, Möglichkeiten ausgeschöpft werden.

Nach Operation, Entbindung o.Ä.

Ärztliche Bescheinigung: 

Darüber hinaus besteht auch mit einer ärztlichen Bescheinigung die Möglichkeit, meine Dienste z. B. während einer Schwangerschaft oder bei anderen kurzfristigen gesundheitlichen Einschränkungen in Anspruch zu nehmen.

Mit und ohne Pflegegrad

Selbstzahler

Unabhängig von einem Pflegegrad können Sie meine Unterstützung selbstverständlich auch als Selbstzahler nutzen – ganz nach Ihren individuellen Bedürfnissen.​​​

Ich freue mich darauf, Sie in Ihrem Alltag zu unterstützen

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